Bensheim | 3. Juli 2026 Am Sonntag, 16. August 2026, findet in Bensheim die Bürgermeisterwahl statt. Rund 31.500 Bürgerinnen und Bürger sind zur Stimmabgabe aufgerufen und können ihre Stimme in einem der 28 Wahllokale oder per Briefwahl abgeben. Damit die Wahl ordnungsgemäß und reibungslos durchgeführt werden kann, sucht die Stadt Bensheim rund 300 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Die Organisation demokratischer Wahlen ist für Städte und Gemeinden mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden. Deshalb ist die Stadt auf die tatkräftige Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ohne die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer könnten demokratische Wahlen nicht durchgeführt werden.
„Die Unterstützung durch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist für uns unverzichtbar“, betont Wahlleiterin und Bürgermeisterin Christine Klein. „Jeder, der Interesse hat und sich für den demokratischen Prozess einsetzen möchte, ist herzlich eingeladen, sich zu melden. Es ist eine spannende Möglichkeit, aktiv an der Demokratie teilzuhaben und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.“
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Teil eines Wahlvorstands, der aus fünf bis neun Personen besteht. In den Wahllokalen werden eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht besetzt. Nach Schließung der Wahllokale erfolgt die Auszählung der Stimmen gemeinsam durch den gesamten Wahlvorstand. Die Briefwahlvorstände nehmen ihren Dienst am Nachmittag auf. Zu den Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Darüber hinaus wird eine Wahlniederschrift erstellt, die von den Mitgliedern des Wahlvorstands geprüft und unterzeichnet wird.
Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro.
Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement leisten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen wichtigen Beitrag zum Gelingen demokratischer Wahlen und stärken das Vertrauen in demokratische Prozesse. Gerade durch den Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger erhalten Wahlen ihre Legitimation in Politik und Gesellschaft.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann sich jede volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland engagieren. Ein Wohnsitz in Bensheim ist hierfür nicht erforderlich.
Wer bislang noch nicht als Wahlhelferin oder Wahlhelfer registriert ist und einen Wahldienst übernehmen möchte, kann sich per E-Mail an wahldienst@bensheim.de anmelden oder über das Online-Formular auf der Website der Stadt Bensheim Kontakt aufnehmen.