Bensheim | 28. Juli 2026 Seit dem 6. Juli können für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 16. August 2026, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bereits in den ersten beiden Tagen gingen rund 100 Anträge auf Briefwahl bei der Stadtverwaltung ein. Mittlerweile haben bereits knapp 6000 Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen angefordert.
Wahlleiterin und Bürgermeisterin Christine Klein freut sich über das große Interesse: „Jede abgegebene Stimme stärkt unsere Demokratie – unabhängig davon, ob sie im Wahllokal oder per Briefwahl abgegeben wird. Beide Wege sind gleichwertig, rechtssicher und fester Bestandteil unseres demokratischen Wahlverfahrens.“
Die Briefwahl hat in den vergangenen Jahren bundesweit und auch auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler bundesweit mit 47,3 Prozent so hoch wie nie zuvor. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden sich bundesweit 37 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Stimmabgabe per Brief. Damit sank die Quote nach dem pandemiebedingten Rekordhoch von 2021 wieder ab, sie bleibt aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch in Bensheim nutzen regelmäßig viele Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme vor dem Wahltag von zu Hause aus abzugeben. Bei der vergangenen Kommunalwahl am 15. März 2026 haben von den 31.500 Wahlberechtigten in Bensheim mehr als 8.300 Briefwahl beantragt.
Die Zahlen belegen, dass die Briefwahl das Vertrauen von zahlreichen Wählerinnen und Wählern genießt. Dennoch kursieren insbesondere in sozialen Medien immer wieder Behauptungen, dieses Verfahren sei weniger sicher als die Stimmabgabe im Wahllokal. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass Erzählungen über angebliche Manipulationen bei Briefwahlen immer wieder verbreitet werden, entsprechende Behauptungen einer Überprüfung jedoch nicht standhalten.
„Wer per Brief wählt, nimmt genauso an einer freien und demokratischen Wahl teil wie jemand, der am Wahltag ins Wahllokal geht“, betont Klein. „Die Briefwahl unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen und zahlreichen Sicherungsmechanismen. Die Wahlunterlagen werden persönlich beantragt, die Identität der Wählerinnen und Wähler wird geprüft und jede Stimme kann nur einmal abgegeben werden. Deshalb können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme per Briefwahl mit gutem Gefühl abgeben.“
Denn ob das Kreuz im Wahllokal oder per Brief gesetzt wird – für beide Formen der Stimmabgabe gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben. Die Briefwahl ist ein fester Bestandteil des deutschen Wahlrechts und unterliegt denselben hohen Anforderungen an Sicherheit, Geheimhaltung und ordnungsgemäßer Durchführung wie die Urnenwahl. Die Wahlbriefe werden von eigens geschulten Briefwahlvorständen geprüft und anschließend nach den gleichen gesetzlichen Grundsätzen ausgezählt wie die Stimmen aus den Wahllokalen.
Wer die Briefwahl im Rahmen der Bürgermeisterwahl nutzen möchte, kann die Unterlagen online über die Internetseite der Stadt Bensheim, schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro beantragen. Die Wahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro seine Stimme abzugeben. Eine vorherige Terminvereinbarung ist hierfür nicht nötig.
Die Briefwahl bietet sich insbesondere auch für Wahlberechtigte an, die am Wahltag aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kurzfristig dienstlich verhindert sein könnten und deshalb ihre Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal nicht sicher planen können.
Wichtig zu wissen: Die für den 16. August beantragte Briefwahl gilt auch für eine mögliche Stichwahl zwei Wochen später – wenn man dies auf dem Wahlschein entsprechend angekreuzt hat. Eine erneute Beantragung ist dann nicht mehr erforderlich. Beantragt man lediglich für den 16. August Briefwahl, erhält man bei einer möglichen Stichwahl eine neue Wahlbenachrichtigung.
Für die Bürgermeisterwahl sind rund 31.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 16. August 2026, von 8 bis 18 Uhr.
Weitere Infos auf der Unterseite zur Bürgermeisterwahl.
Quellenangabe
Bundeszentrale für politische Bildung