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Rücksicht in der Fußgängerzone: Stadt erinnert an geltende Regeln

Bensheim | 3. August 2026 In den Sommermonaten zieht es wieder viele Menschen in die Bensheimer Innenstadt. Wo zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind, ist gegenseitige Rücksicht besonders wichtig. Die Stadt Bensheim erinnert deshalb an die geltenden Regeln für Fahrräder und Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter in der Fußgängerzone.

Das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern und E-Scootern ist täglich zwischen 8 und 20 Uhr nicht erlaubt. Die Regelung dient dem Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere von Kindern, älteren Menschen und anderen besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern. Gerade an stark frequentierten Tagen kommt es immer wieder vor, dass Radfahrende oder Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern trotz des Verbots durch die Fußgängerzone fahren und Passanten mitunter gefährden. Das beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt.

„Die Fußgängerzone ist in erster Linie ein Ort für Menschen, die sich dort zu Fuß bewegen, einkaufen oder einfach ihre Zeit in der Innenstadt genießen möchten. Die geltenden Regeln dienen nicht dazu, jemanden einzuschränken, sondern sie sorgen dafür, dass sich alle sicher bewegen können. Deshalb appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht zu nehmen und die Vorschriften einzuhalten“, betont Erster Stadtrat und Verkehrsdezernent Frank Daum.

Die Stadtpolizei weist außerdem darauf hin, dass E-Scooter ausschließlich von Personen genutzt werden dürfen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben. Zudem ist die Nutzung grundsätzlich nur durch eine Person erlaubt. Mitfahrerinnen oder Mitfahrer sind auf einem E-Scooter  verboten und erhöhen das Risiko schwerer Unfälle erheblich. Insbesondere jüngere Nutzerinnen und Nutzer unterschätzen die Gefahren häufig. Die Folge können bei einem Unfall schwere Verletzungen sein.

Auch wenn für zugelassene E-Scooter kein Führerschein erforderlich ist, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Die Stadt appelliert deshalb auch an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder frühzeitig über die geltenden Vorschriften sowie einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Fahrrädern und E-Scootern aufzuklären.

Ein rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden trägt entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und das Miteinander in der Innenstadt sicher und angenehm zu gestalten. Die Stadtpolizei überwacht die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig. Verstöße gegen das Fahrverbot in der Fußgängerzone oder gegen die Bestimmungen zur Nutzung von E-Scootern können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern bis zu 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister belegt werden. Sie können damit auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.

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