Bensheim | 24. Februar 2026 Die Stadtpolizei erinnert alle Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern, Rollern, E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen daran, dass zum Stichtag 1. März die Jahreskennzeichen an den Fahrzeugen ausgetauscht werden müssen. Die bisherigen Kennzeichen verlieren an diesem Stichtag ihre Gültigkeit – und damit endet auch der Versicherungsschutz.
Um weiterhin sicher, versichert und gesetzeskonform unterwegs zu sein, sollte rechtzeitig ein neues Kennzeichen bei der Versicherung beantragt und an den Fahrzeugen angebracht werden. Ohne gültiges Kennzeichen darf ein Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden, vielmehr ist das Fahren ohne Versicherungsschutz auch eine Straftat.
Die Stadtpolizei empfiehlt, sich frühzeitig auf den Wechsel vorzubereiten, um Stress und mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
