Bensheim | 20. Mai 2026 Neuer Anlauf für die Sanierung der Laufbahn im Weiherhausstadion: Die Verwaltung empfiehlt in einer Vorlage das Vorhaben wieder aufzunehmen. Der bereits gefasste Beschluss zur grundhaften Erneuerung der Sportstätte wurde im April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung mit Blick auf die Haushaltslage ausgesetzt. Nun soll es weitergehen – weil sich der Zustand der Anlage weiter verschlechtert und es finanzielle Optionen gibt, die es vor Jahresfrist noch nicht gab.
Konkret bedeutet das: Aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ fließen 250.000 Euro für das Projekt. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, könnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Die Restfinanzierung soll über das Sondervermögen Infrastruktur erfolgen, aus dem auch für Bensheim Mittel zur Verfügung stehen. „Mit den vorgesehenen Förderungen können wir die Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien vollständig über Drittmittel finanzieren. Das ist für die Stadt ein großer Vorteil, weil wir eine wichtige Investition umsetzen können, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten“, erläutert Erster Stadtrat Frank Daum. Er wies jedoch darauf hin, dass die Sanierung zunächst von der Stadt vorfinanziert werden muss, weshalb entsprechende Mittel im Finanzplan bereitstehen.
Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 1,65 Millionen Euro. Mit welchen Mehrkosten durch allgemeine Preissteigerungen in diesem Bereich zu rechnen ist, kann aktuell nicht beziffert werden. „Wir müssen die Ausschreibungsergebnisse abwarten“, betonte Daum.
Unverändert gilt: Die Leichtathletikanlage im Weiherhausstadion weist erhebliche alters- und nutzungsbedingte Schäden auf. Um die Sicherheit sowie die dauerhafte Nutzbarkeit für den Schul-, Vereins- und Breitensport sicherzustellen, ist die umfassende Sanierung notwendig. Die 400-Meter-Strecke rund um den Hauptrasen hat mehr als 45 Jahre auf dem Buckel. 1980 wurde die ehemals mit roter Asche belegte Leichtathletikanlage umgebaut und mit Kunststoff beschichtet. Zuletzt wurde 2006 die Oberfläche neu beschichtet. Beschädigte Stellen tauschte man damals punktuell aus.
Der Maßnahmenkatalog für die Erneuerung ist folglich umfangreich. Laboruntersuchungen hatten bereits vor drei Jahren unter anderem erhebliche Mängel an der Zusammensetzung und Stabilität der Asphaltschicht festgestellt. Diese muss daher ausgebaut und erneuert werden. Abgesehen von der Lauffläche stünde darüber hinaus der Abbruch samt kompletten Neueinbau der Entwässerungsrinne an. Diese läuft im Inneren rund um den Hauptrasen und ist nicht mehr reparabel. Die Weitsprunggruben sollten darüber hinaus mit Sandfangrinnen ausgestattet werden. Normalerweise gehört das zum Standard, in Bensheim fehlen die Rinnen, ohne die sich der Sand links und rechts auf den Kunststoffbahnen verteilen kann.
Die bestehenden Mängel beeinträchtigen auch zunehmend die Verkehrssicherheit der Anlage. Ohne eine grundlegende Erneuerung drohen mittelfristig Sperrungen einzelner Bereiche bis hin zur vollständigen Schließung des Laufbahnbereichs. Betroffen wären unter anderem die innere Laufbahn, die Hochsprunganlage sowie der Weitsprunganlauf. Eine solche Entwicklung hätte spürbare Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport sowie auf die zahlreichen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler, die im Weiherhausstadion regelmäßig aktiv sind.
„Unser Ziel muss es sein, die Laufbahn langfristig zu erhalten und eine Sperrung der Anlage unbedingt zu vermeiden. Das Weiherhausstadion ist ein wichtiger Ort für den Schul- und Vereinssport ebenso wie für viele Menschen, die dort in ihrer Freizeit trainieren“, verdeutlicht Frank Daum.
Der Magistrat hat der Vorlage am Mittwoch zugestimmt. Diese wird nun in der Juni-Sitzungsrunde in die politischen Gremien eingebracht. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung dem Vorhaben ebenfalls zu, könnte die Ausschreibung nach den Sommerferien erfolgen. Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten wäre witterungsabhängig für 2027 vorgesehen – nach vorheriger Abstimmung mit den betroffenen Vereinen sowie Nutzerinnen und Nutzern der Laufbahn. Zu beachten ist darüber hinaus, welche zeitlichen Vorgaben im Bewilligungsbescheid für die Umsetzung gemacht werden.

